Allgemeine Geschäftsbedingungen der THOLD-IT GmbH

 

§ 1. Geltungsbereich

1) Für Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge
und gelten auch für alle künftigen  Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2) Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Entgegenstehende oder anderslautende AGB des
Bestellers sind nur dann wirksam vereinbart, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben. Unser Schweigen auf derartig abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder
Zustimmung.

§ 2. Vertragsschluss, Lieferung

1) Angebote in schriftlicher und mündlicher Form sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Ebenso sind technische Beschreibungen und Angaben in Angeboten, Konzepten und
sonstige Informationen zunächst unverbindlich.

2) An eigens erstellten Konzepten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich THOLD-IT Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen einem Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3) Angaben im Sinne des Abs.1, sowie in Äußerungen unsererseits, durch Hersteller und seine Gehilfen
(§ 434 I 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn im Vertrag oder Angebot
ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.

4) Aufgrund rasanter technologischer Entwicklung, sowie Wechsels von Marktbedingungen ist THOLD-IT dazu berechtigt, technische Änderungen, sowie Austausch technischer Komponenten zum Zwecke der Erfüllung vorzunehmen, sofern diese mindestens gleich- oder höherwertig sind.

5) Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch THOLD-IT. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und korrekter Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

6) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. oder höherer Gewalt, auch wenn sie bei Lieferanten von THOLD-IT eintreten, hat THOLD-IT auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten.

7) Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Für den Fall, dass dieser in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist THOLD-IT berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache, sowie sonstige Schäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen

1) Die reguläre Arbeitszeit findet Montag-Freitag von 8:00 Uhr – 16:30 Uhr statt. Außerhalb dieser Arbeitszeit gelten folgende Aufschläge: Mo. – Do. 17:00 – 22:00 Uhr 50%, 22:00 – 08:00 Uhr 100%,
Fr. 17:00 – 22:00 Uhr 50%, 22:00 – 0:00 Uhr 100%, Sa., So. und feiertags 200%.

2) Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten, insbesondere aufgrund Wechselkursschwankungen oder Preiserhöhungen Seitens der Lieferanten. Alle Preise verstehen sich in EURO netto, zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung, sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3) Sofern nichts gegenteiliges vereinbart wurde, ist der Kaufpreis ohne Abzug (Skonto) sofort mit Beauftragung ab Zugang der Auftragsbestätigung und Rechnung zur Zahlung fällig.

4) Verzug tritt mit Mahnung, spätestens allerdings 14 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern innerhalb dieser Zeit keine Zahlung erfolgt. Bei Zahlungsverzug ist THOLD-IT berechtigt, Mahngebühren in
Höhe von bis zu 10 EURO pro Fall zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu
tragen.

5) Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen ist nur zulässig, falls Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, sowie an THOLD-IT schriftlich kommuniziert oder anerkannt wurden.

6) Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder erfährt THOLD-IT von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich THOLD-IT vor, eine
entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird behält sich
THOLD-IT den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen dieser
Sicherheitsleistung verzögert werden.

§ 4. Gefahrenübergang

1) Versand und Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Verlassen des Werks des Lieferanten bzw. des Lagers der THOLD-IT GmbH geht die Gefahr auf den Kunden über. THOLD-IT versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 5. Urheberrechte, Lizenzbedingungen für Software

1) Software und Lizenzen jeglicher Art sind vom Umtausch ausgeschlossen

2) Der Kunde verpflichtet sich, die an der gelieferten Ware, insbesondere an der Software bestehenden Urheber- und sonstigen geistigen Schutzrechte zu beachten. Für das Recht zur Benutzung der
Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

3) THOLD-IT GmbH vermittelt Nutzungsrechte gemäß den Lizenzbedingungen des Herstellers mit dem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Inhalten, der vom Hersteller für das konkrete Softwareprodukt
gewährt wird.

4) THOLD-IT ist kein Erfüllungshilfe des Herstellers des Softwareproduktes und haftet dementsprechend nicht für Verschulden des Herstellers oder dessen Erfüllungsgehilfen.

5) Die Haftung der THOLD-IT für eigenes Verhalten bleibt im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen unberührt

§ 6. Eigentumsvorbehalt

1) THOLD-IT behält sich das Eigentum an sämtlicher von THOLD-IT gelieferten Ware vor bis sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden
Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von THOLD-IT in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist THOLD-IT zur Rücknahme aller Vorbehaltswaren berechtigt; der Kunde ist in diesem Falle ohne Weiteres zur Herausgabe
verpflichtet. Abweichend vom Inhalt des § 449 II BGB bedarf es bei nicht fristgerechter Zahlung keiner vorherigen Fristsetzung um die Ware heraus zu verlangen. Zur Feststellung des Bestandes der von THOLD-IT gelieferten Waren dürfen jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten werden.

3) In der Rücknahme/Rückforderung von Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn der Kunde dieses ausdrücklich schriftlich erklärt oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dieses
vorsehen. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder aus abgetretenen Forderungen hat der Kunde die THOLD-It unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

§ 7. Mängelrügen, Gewährleistung

THOLD-IT gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material – und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:

a) Der Kunde verpflichtet sich alle Lieferungen von THOLD-IT beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen und
schriftlich in dessen Lieferauftrag zu vermerken. Die Verpackung ist in diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren. Minder- oder Falschlieferungen, sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für
Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch THOLD-IT, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich nach vorheriger Information an THOLD-IT zurückzusenden.

b) Nach Stand der Technik ist es nicht möglich, jegliche Fehler von Hard- und Software unter allen Anwendungs-bedingungen auszuschließen. THOLD-IT übernimmt insofern nur Gewähr dafür, dass die von ihr
vertriebene – und von Dritten hergestellte – Hard- oder Software entsprechend der allgemeinen Produktbeschreibung, bzw. dem Pflichtenheft beschaffen ist. Für darüber hinausgehende Funktionalität oder die Kompatibilität mit anderen Software- und Hardwarekomponenten wird keine Gewähr übernommen.

c) THOLD-IT behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von
dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen.

d) Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Reklamation den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware
führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.

§ 8. Herstellergarantie

1) THOLD-IT ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet THOLD-IT gegenüber Kunden nur
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2) THOLD-IT kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass THOLD-IT gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

§ 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Heiligenhaus, der Gerichtsstand ist Wuppertal. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland.

§ 10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

1) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die der unwirksamen Klausel im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten am nächsten kommt und mit Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.

 

Stand 2015