Jedes Unternehmen, bzw. die in der Delegationsverantwortung stehenden Geschäftsführer sind – nach aktueller Auffassung des BfDI – dem Vorwurf des Vorsatzes ausgesetzt, sobald per Medien Kenntnisse über eine Schwachstelle öffentlich wurden. Um sich rechtwirksam zu schützen, müssen die notwendigen Maßnahmen erfolgreich durchgeführt und dokumentiert werden, die diese Schwachstellen schließen (Schwachstellen-/Patchmanagement).
Im Zuge der bei THOLD-IT konzeptionierten Wartungspläne, werden die Systeme der Kunden stets aktuell gehalten. In einem von uns durchgeführten Test konnte kein Exploit erfolgreich durchgeführt werden.
Wir empfehlen eine regelmäßige Schwachstellen- und Risikoanalyse durchzuführen und die Ergebnisse in das Schwachstellen-/Patchmanagement einfließen zu lassen – sprechen Sie hierzu gerne unsere Consultants an.